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Hinweise zur Privatpraxis, Laboruntersuchungen, Kosten, Erstattungen durch Krankenkassen, Versicherungen, Berufsgenossenschaften

Da es sich bei meiner Praxis um eine reine Privatpraxis handelt, sind sämtliche Leistungen keine Kassenleistungen.
Alle Laborleistungen (der externen Labore) müssen mit Unterschrift von Ihnen bestätigt werden, sonst können keine Untersuchungen durchgeführt werden.
Bei Untersuchungen im eigenen Labor vertraue ich auf die Ehrlichkeit der Patienten und gehe in Vorleistung.
Gerade bei der Borreliose ist häufig der ganze Körper betroffen und das Spektrum der Differentialdiagnosen sehr breit. Somit sollten (wenn noch nicht geschehen) auch sogenannte Co-Infektionen abgeklärt werden. Es gibt quasi keinen Patienten, der nur eine Infektion hat. Das erschwert natürlich die Diagnostik und die Therapie.
Insbesondere nach Auslandsaufenthalten oder Tierkontakten muss eine breite Diagnostik erfolgen.
Ich begrenzte die Labordiagnostik zunächst auf die wichtigsten Parameter. Ggf. können Folgeuntersuchungen und ein erweiteres Spektrum sinnvoll sein.
Sie erhalten von allen Leistungserbringern (Laboren) eigene Rechnungen und müssen diese direkt beim Labor oder einer Verrechnungsstelle begleichen.
Bei begrenzem Budget sollten Sie sich vorher ein Limit setzen und das auch vor der Untersuchung mitteilen.
Für eine Erstattung können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung vorlegen oder als Sonderausgabe beim Finanzamt einreichen. Die Kostenerstattung ist sehr vom Sachbearbeiter abhängig. Ggf. kann Widerspruch eingelegt werden, insbesondere dann, wenn eine schwere Erkrankung (z.B. mit Arbeitsunfähigkeit) vorliegt und durch die Behandlung Kosten eingespart werden können oder die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.